Siam-Info, Information for expats living in Thailand  and learning thai language with ThaiTainer 111deutsch
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Rentenversicherung

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf deutsche Renten. Ich möchte mit dieser Homepage keinen weiteren Rentenratgeber eröffnen, sondern nur auf die speziellen Besonderheiten und Fallstricke, die ein Auswandern nach Thailand mit sich bringen kann, hinweisen. Damit sollte es möglich sein, kritische Problempunkte bei der eigenen Rentenversicherung aufzudecken und evtl. gezielt bei der Rentenversicherung zu hinterfragen. Da Thailand weder ein Mitgliedsland der EU ist noch ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat, ist in einigen Bereichen des Rentenrechts mit Fallstricken zu rechnen. Am 1. Oktober 2005 haben sich die Träger der einzelnen Rentenversicherer unter dem Namen Deutsche Rentenversicherung zusammengeschlossen.

Altersrente
Deutschen und EU-Ausländern wird die Rentenzahlung nach Thailand nicht gekürzt. Bei der Rentenberechnung führen Beitragszeiten außerhalb Deutschlands sowie beitragsfreie Anteile in der Regel zu Kürzungen. Für thailändische Staatsbürger und sonstige Ausländer, deren Staat kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen haben wird die Rente leider nur zu 70 Prozent nach Thailand gezahlt [Rentenkürzung Thais]. Die Altersrente sollte spätestens 3-4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters beantragt werden.

Versteuerung der Rente
Rentner, die im Ausland leben, müssen ihre Renteneinkünfte in der Regel in Deutschland versteuern. Laut Alterseinkünftegesetz müssen sie seit 2005 eine Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige abgeben. Ob es tatsächlich zu einer Besteuerung kommt, hängt von den individuellen Verhältnissen des Rentners ab. Die Mehrheit der Rentner wird ihre Renten nicht versteuern müssen.
http://www.ihre-vorsorge.de/Themen-2004-Steuern-und-Rente-Ertragsanteile-Altersrenten.html

Keine Besteuerung deutscher Renten in Thailand
-Newsletter Deutsche Botschaft, Aug 2003-
In letzter Zeit kam es vermehrt zu Hinweisen, dass das Finanzamt in Udon Thani Rentenzahlungen der Steuerpflicht unterlegen wollte. Dies widerspricht dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen. Die Botschaft hat dieses Problem daher bei dem Finanzamt angesprochen und geklärt. Sollten Steuerforderungen für Rentenzahlungen künftig - eventuell auch von Finanzämtern anderer Regionen - weiterhin erhoben werden, empfehlen wir, keine Zahlungen zu leisten und auf das Doppelbesteuerungsabkommen hinzuweisen sowie gegebenenfalls die Botschaft zu informieren.

Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten
werden in der Regel nicht nach Thailand gezahlt.

Renten aus Beschäftigungszeiten nach dem Fremdrentengesetz
(z. B. Spätaussiedler) werden nicht nach Thailand gezahlt.

Der Gesetzgeber hat den Begriff Witwenrente um den Begriff Witwerrente ergänzt. In beiden Fällen ist der gleiche Anspruch gemeint. Um die Formulierungen zu vereinfachen, habe ich nachfolgend einfach nur den Begriff Witwe bzw. Witwenrente benutzt. Selbstverständlich treffen die Ausführungen genauso auf den Witwer zu.

Witwenrente
Ehen, die bereits vor 2002 geschlossen wurden und bei denen ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, oder der Ehegatte bis Ende 2001 gestorben ist, beläuft sich die große Witwenrente auf 60% des Rentenanspruchs des Verstorbenen. [Rentenkürzung Thais]
Durch die Rentenreform im Jahr 2002 hat sich für Ehepaare, die nach dem 31. Dezember 2001 geheiratet haben oder bei denen beide Eheleute nach dem 1. Januar 1962 geboren sind einiges geändert.

Kinderlose Witwe vor Vollendung ihres 45 Lebensjahres
Es wird 24 Monate lang eine sogenannte kleine Witwenrente gezahlt, sofern die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hatte. Die Höhe beträgt 25 Prozent der Rente, die dem Ehemann zugestanden hätte. Heiratet die Witwe innerhalb dieser 24 Monate wieder, bekommt sie eine Abfindung. Wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet hat, erhält sie die große Witwenrente in Höhe von 55% des Rentenanspruchs des Verstorbenen. Bei einer Wiederverheiratung erhält sie das 24-fache der durchschnittlichen Monatsrente des letzten Jahres. [Rentenkürzung Thais]

Witwe mit Kind
Sofern die Witwe ein Kind erzieht, erhält sie unabhängig vom Alter oder einer Erwerbsminderung die große Witwenrente in Höhe von 55% und zusätzlich noch einen Zuschlag für die Kindererziehung. [Rentenkürzung Thais]

Witwe nach Vollendung ihres 45 Lebensjahres
Die Witwe erhält die große Witwenrente in Höhe von 55%. [Rentenkürzung Thais]

Witwe mit eigenem Einkommen
Verfügt die Witwe über eigenes Einkommen, wird dies sowohl nach dem alten als auch dem neuen Hinterbliebenenrecht auf die Witwenrente angerechnet, soweit es einen bestimmten Freibetrag übersteigt.

Waisenrente
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. bis zum 27 Geburtstag wenn sie sich in der Schul-/Berufs-Ausbildung befinden oder gebrechlich sind, erhalten Kinder Waisenrente. Neben den leiblichen Kindern werden auch Adoptivkinder, Pflegekinder, Enkelkinder oder Geschwister anerkannt, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Verstorbenen gewohnt haben und von ihm im Wesentlichen unterhalten wurden.[Rentenkürzung Thais]

Sterbevierteljahr - Sterbeübergangszeit
Für die ersten 3 Monate nach dem Ableben des Ehegatten erhält die Witwe generell die volle Altersrente des Gatten ausgezahlt.

Deutsche Rente bei thailändischen Staatsbürgern
Generell werden an thailändische Staatsbürger, die in Thailand leben, alle oben aufgeführten Renten nur zu 70% gezahlt. Leben die Thais dagegen in Deutschland, dann werden die Renten zu 100% ausgezahlt.

Beitragserstattung der Rentenbeiträge für Thais
Thais, die in Deutschland in Folge Ihrer eigenen Berufstätigkeit in die Deutsche Rentenversicherung einbezahlt haben, und sich nun in Ihrer Heimat niederlassen, können sich nach einer Wartezeit von 24 Monaten, die selbst eingezahlten Rentenbeiträge (Arbeitnehmeranteil) ausbezahlen lassen. Der Arbeitgeberanteil wird leider nicht erstattet. [mehr bei RV]. Deutschen steht diese Möglichkeit nicht offen.

Allgemeine Wartezeit
Sie erfordert die Einzahlung von mindestens 60 Monatsbeiträgen in die Rentenversicherung und ist eine generelle Voraussetzung für alle oben aufgeführten Rentenarten. In speziellen Sonderfällen kann diese allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt sein, wenn z. B. Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit, einen Unfall im Wehrdienst oder Ähnliches eingetreten ist.

Rehaleistungen der Rentenversicherung
werden nicht nach Thailand gezahlt

Zuschuss zur Krankenversicherung von Rentnern durch die RV
Werden nicht nach Thailand gezahlt. Dieser Passus kann zu einem unverhofften teuren Fallstrick entwickeln, wenn der Rentner seinen Umzug nach Thailand der Rentenversicherung nicht mitteilt und diese dies später erfährt. Da ihm dieser Zuschuss in Thailand nicht zustand, muss er mit einer Rückforderung der entsprechenden Summe durch die Rentenversicherung rechnen. Dies kann sich im Laufe der Zeit zu einem unangenehmen hohen Beitrag summieren!

Riesterrente
Nach dem Wegzug ins Ausland muss die Förderung zurückbezahlt werden. Für Leute, die vorhaben später einmal nach Thailand auszuwandern, dürfte es demnach nicht sonderlich sinnvoll sein, eine Riester Rente abzuschließen.

Formulare und Publikationen
http://www.deutsche-rentenversicherung

Broschüren
Versicherung im Ausland- Rente ins Ausland (VDR)
http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/rentenversicherung/dokumente/RVAusland2003komplett.pdf

Rente bei Aufenthalt im Ausland (BfA)
http://www.eu-info.de/static/common/files/view/1272/rente.pdf
oder
http://weltweit.invedaweb.de/BfA%20Informationen.Rente%20bei%20Aufenthalt%20im%20Ausland.pdf?preview=yes

Links für deutsche Rentner
http://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Rente-ins-Ausland.html
http://www.ihre-vorsorge.de/Themen-2006-Rente-ins-Ausland-Wer-hat-Anspruch.html
http://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Witwenrente.html
http://www.rententips.de/rententips/lexikon Renten Lexikon
http://www.deutsche-rentenversicherung.de
http://www.ihre-vorsorge.de
http://www.rententips.de
http://www.andreas.koehler.net/rente/rente.html Köhler (BfA) -Rentenberechnung-
http://www.Rente.com
http://www.ihr-Rentenplan.de

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente
http://www.versicherung-portal-1.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/....

Lebensbescheinigung
Rentner können sich, die jährlich notwendige Lebensbescheinigung, bei ihrer Botschaft oder einem Konsulat ihres Heimatlandes beglaubigen lassen.
Für in Pattaya lebende Deutsche würde dies eine Fahrt nach Bangkok bedeuten. Freundlicherweise stellt der österreichische Konsul Rudolf Hofer [Anschrift] auch deutschen Staatsbürgern eine solche Beglaubigung aus. In Einzelfällen ist es leider schon vorgekommen, dass ein kleinlichen Sachbearbeiter der Rentenversicherung, eine Beglaubigung der ausgestellten Lebensbescheinigung durch die Deutsche Botschaft gefordert hat, da Herr Hofer nicht offiziell in deutschen Diensten steht.
In Pattaya lebende AHV- und IV-Rentner können bei SwissLaw in Pattaya, in der Thepprasit Road (Condo-Komplex gegenüber FARANG), für 300 Baht die notwenige Lebensbescheinigung beglaubigen lassen. Alternativ übernimmt dies auch kostenlos das Immigration Office.

Überweisung
Die Deutsche Rentenversicherung überweist die Rente selbstverständlich auch nach Thailand. Die Kosten dafür hat der Rentner zu tragen. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Rente in Euro überwiesen wird. Eine Überweisung von Thai-Baht, würde durch den in Europa gültigen ungünstigeren Wechselkurs zu einer recht hohen finanziellen Einbuße führen. Ich weise hier extra darauf hin, da dies tatsächlich in einigen mir bekannten Fällen so passiert ist.

Links für schweizer Rentner
http://www.swisslawnet.com swisslawnet
http://www.avs-ai.ch CH-AVS
http://www.eda.admin.ch/bangkok_emb/g/home.html Schweizer Botschaft Bangkok


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Ich selbst, der Betreiber von www.Siam-Info.de (Heinz Klaus Thiesen), stehe in keinerlei geschäftlicher Verbindung, mit den oben aufgeführten Unternehmen. Daher übernehme ich selbstverständlich auch keinerlei Verantwortung für die Informationen der oben aufgeführten Unternehmen. Die Beiträge geben nur meine persönliche Meinung wieder.


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