Reisekrankenversicherung muss auch für Thailänder zahlen Früher wurden in Deutschland lebende Thais, für eine Thailandreise zwar die
Auslandsreiseversicherung angeboten, im Schadensfall konnte es dann allerdings passieren, dass keine Leistung erbracht wurde. Als Begründung wurde dann darauf verwiesen, dass sich der Versicherungsnehmer schließlich nicht im Ausland sondern in seiner Heimat aufgehalten hätte, und diese Versicherung eben nur für den Aufenthalt im Ausland gedacht wäre. Das Landgericht München (AZ: 70 85 86/98) hat diese Praxis nun als unrechtmäßig verworfen. Daher empfiehlt sich vorab von der Versicherungsgesellschaft, eine schriftliche Bestätigung zur Leistungsbereitschaft einzuholen. Achtung: Mündliche Zusicherungen der Versicherungsvertreter werden in den Verträgen der
Versicherungsgesellschaften, meist ausgeschlossen und sind deshalb unwirksam. |