Thailändische Polizei
In der Regel ist die thailändische Polizei, gerade zu Ausländern,
besonders freundlich, hilfsbereit und höflich.
Polizei Thailand Telefon: 191 (landesweite Notrufnummer) Homepage: http://www.royalthaipolice.go.th (Thai) Touristenpolizei (nur in Urlaubsgebieten) Telefon: 1155 (landesweit) Homepage: http://www.thaitouristpolice.com (Thai/Englisch/Deutsch..)
E-Mail: tourist@police.go.th In Touristengebieten steht für Urlauber diese speziell ausgebildete Touristenpolizei zur Verfügung. Die Beamten sprechen alle Englisch und beherrschen zum Teil auch weitere Fremdsprachen. Feuerwehr Telefon: 199 (landesweite Notrufnummer) Wenn Ihnen dennoch einmal Polizeiwillkür widerfahren sollte, sind Sie auch in Thailand nicht ganz ohne Beistand. Die nachfolgend aufgeführten Organisationen unterstützen Sie, in berechtigten Fällen, beim disziplinarischen Vorgehen gegen einen Polizisten: Beschwerdestelle der Polizeibehörde Post Box 191, Rong Muang, Pathum Wan, 10330 Bangkok E-Mail: metrpolilice@police.go.th The Ombudsman of Thailand Office of the Ombudsman The Government Complex Commemorating His Majesty the King's
80th Birthday Anniversary 5th December, B.E 2550(2007) 5th Floor, B Building, 120 Chaengwattana Road, Laksi District, Bangkok 10210, Thailand Hotline: 1676 Homepage: http://www.ombudsman.go.th Office of The National Human Rights Commission of Thailand
The Government Complex Commemorating His Majesty the King's 80th BirthDay Anniversary 5th December, B.E.2550 120 Chaengwattana Road, Laksi District, Bangkok 10210. Hotline: 1377 Tel : (66) (0)2141-3800, (0)2141-3900 Homepage: http://www.nhrc.or.th E-Mail : interhr@nhrc.or.th Office of The National Anti-Corruption Commission (ONACC) 361 Nonthaburi Rd., Thasaai Distict, Amphur Muang, Nonthaburi 11000 , Thailand Homepage: http://www.nacc.go.th
Die Tatsache, das es Organisation gibt, die es wagen können gegen Mißstände
vorzugehen, sollte als ein sicheres Zeichen von Demokratie und Fortschritt gewertet werden. Die meisten Länder dieser Erde sind leider noch sehr weit von diesem Punkt entfernt. Bevor Sie einen solchen Schritt ergreifen, sollten Sie aber noch Folgendes überdenken: - Hat evtl. doch eigenes Fehlverhalten oder Missachtung der Thai-Sitten die Eskalation ausgelöst?
- Wäre ein solcher Vorfall in Ihrer Heimat wirklich undenkbar gewesen?
- Wie hätten Sie dann dort reagiert?
- Hatte der Beamte nicht nur einen schlechten Tag?
- War es wirklich so schlimm?
Dies ist sicherlich kein spezielles aktuelles Problem Thailands. Weltweit werden überall einzelne ungehobelte, unhöfliche, unmögliche Polizisten anzutreffen sein.
Verhaltensregeln bei polizeilichen Beschuldigungen Verhalten Sie sich niemals aufbrausend, bewahren Sie auf jeden Fall die Ruhe. Lamentierende aufbrausende Temperamente werden sehr schnell als schuldig eingestuft. Zahlen Sie nicht übereilt, irgendwelche angedrohte Strafen. Im Falle das sich der Sachverhalt nicht sofort aufklären lässt, sollten Sie möglichst schnell einen Rechtsbeistand heranziehen. Dies sollte der Polizei gegenüber, in sehr
höflicher Form, mit der Bitte die unverständliche Sachlage fachkundig abklären zu lassen, begründet werden. Es muss unbedingt vermieden werden, dass die Hinzuziehung des Rechtsanwalts, als persönlicher Angriff gewertet wird. Bei Verkehrsunfällen sollte ein Mitarbeiter der Versicherungsgesellschaft
hinzugezogen werden. Der Versicherer wird im eigenen Interesse bemüht sein den Schaden möglichst klein zu halten. Der Umstand das der Schaden ordnungsgemäß beglichen wird, kann Sie vor einer Inhaftierung bewahren. Voraussetzung hierzu ist allerdings der vorherige Abschluss einer ausreichenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Pflichtversicherung wird im Schadensfalls kaum ausreichend sein. Zur Beweissicherung können Fotos sehr hilfreich sein. Eine Wegwerfkamera, die für
einen solchen Fall Handschuhfach mitgeführt wird, ist bereits völlig ausreichend. Bedenken Sie, das die Unfallfahrzeuge nur mit Zustimmung der Polizei geräumt werden dürfen. Kfz-Versicherung [mehr] Mit dem Motto „euch werde ich es zeigen“ wird man in Thailand gegenüber der Polizei mit Sicherheit immer das Nachsehen haben. Unterschreiben Sie keinesfalls Papiere, die Sie nicht lesen können. Drängen Sie darauf Durchschriften der Niederschriften zu erhalten. Bei Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes, sollte dies ohnehin dessen Aufgabe sein. Ausweispapiere mitführen (Hinweis des Auswärtigen Amtes der BRD): Es wird darauf hingewiesen, dass Reisende stets ihre Ausweise mit sich führen
müssen... Personen, die sich bei einer solchen Kontrolle nicht ausweisen können, werden regelmäßig vorläufig festgenommen .... Eine Kopie des Passes ist auch ausreichend, dabei muss unbedingt auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt werden. Im Regelfall werden bei Razzien in Diskotheken, Bars oder Massagesalons auch Urinproben genommen, um die Einnahme unerlaubter Drogen zu testen. Dies ist nach thailändischem Recht zulässig.
Alle Angaben ohne Gewähr! Siehe auch die Rubriken: Führerschein Führerscheinbeantragung in der Praxis Kfz Kfz-Versicherung Kfz-Navigation
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