Siam-Info, Information for expats living in Thailand  and learning thai language with ThaiTainer 111deutsch
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Siam-Info, Information for expats living in Thailand  and learning thai language with ThaiTainer 111
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Thailändische Polizei

In der Regel ist die thailändische Polizei, gerade zu Ausländern, besonders freundlich, hilfsbereit und höflich. In Touristengebieten steht für Urlauber die speziell ausgebildete Touristenpolizei zur Verfügung. Diese Beamten sprechen alle englisch und beherrschen zum Teil zusätzlich weitere Fremdsprachen.

Polizei Thailand: http://www.royalthaipolice.go.th

Hotline der Touristenpolizei (nur in Urlaubsgebieten): Telefon 1155

Wenn Ihnen dennoch einmal Polizeiwillkür widerfahren sollte, sind Sie auch in Thailand nicht ganz ohne Beistand. Die nachfolgend aufgeführten Organisationen unterstützen Sie, in berechtigten Fällen, beim disziplinarischen Vorgehen gegen einen Polizisten:

The Law Society of Thailand
in Bangkok in der Nähe des Denkmals der Demokratie
7/89 Mansion 10, Rajdamnoenklang Avenue
Bovonnivet Sub-District, Phranakorn District
Bangkok 10200, THAILAND
TEL : (0066) 2629-1430, FAX : (0066) 2282-9907-8
Email: info@lawsociety.or.th

The Ombudsman of Thailand
1193 Exim Bank Building 20th Floor
Phaholythin Rd. Samsen-nai Phayathai Bangkok 10400
Tel. 022990400  FAX: 02299485
Homepage: http://www.ombudsman.go.th/eng_version/main_eng.asp (thai/engl.)

Die Tatsache, das es Organisation gibt, die es wagen können gegen Mißstände vorzugehen, sollte als ein sicheres Zeichen von Demokratie und Fortschritt gewertet werden. Die meisten Länder dieser Erde sind leider noch sehr weit von diesem Punkt entfernt.

Beschwerdestelle der Polizeibehörde
Post Box 191, Rong Muang, Pathum Wan,
10330 Bangkok metrpolilice@police.go.th

Bevor Sie einen solchen Schritt ergreifen, sollten Sie aber noch Folgendes überdenken:

  • Hat evtl. doch eigenes Fehlverhalten oder Missachtung der Thai-Sitten die Eskalation ausgelöst?
  • Wäre ein solcher Vorfall in Ihrer Heimat wirklich undenkbar gewesen?
  • Wie hätten Sie dann dort reagiert?
  • Hatte der Beamte nicht nur einen schlechten Tag?
  • War es wirklich so schlimm?

Dies ist sicherlich kein spezielles aktuelles Problem Thailands. Weltweit werden überall einzelne ungehobelte, unhöfliche, unmögliche Polizisten anzutreffen sein.

Verhaltensregeln bei polizeilichen Beschuldigungen

Verhalten Sie sich niemals aufbrausend, bewahren Sie auf jeden Fall die Ruhe. Lamentierende aufbrausende Temperamente werden sehr schnell als schuldig eingestuft.

Zahlen Sie nicht übereilt, irgendwelche angedrohte Strafen.

Im Falle das sich der Sachverhalt nicht sofort aufklären lässt, sollten Sie möglichst schnell einen Rechtsbeistand heranziehen. Dies sollte der Polizei gegenüber, in sehr höflicher Form, mit der Bitte die unverständliche Sachlage fachkundig abklären zu lassen, begründet werden. Es muss unbedingt vermieden werden, dass die Hinzuziehung des Rechtsanwalts, als persönlicher Angriff gewertet wird.

Bei Verkehrsunfällen sollte ein Mitarbeiter der Versicherungsgesellschaft hinzugezogen werden. Der Versicherer wird im eigenen Interesse bemüht sein den Schaden möglichst klein zu halten. Der Umstand das der Schaden ordnungsgemäß beglichen wird, kann Sie vor einer Inhaftierung bewahren. Voraussetzung hierzu ist allerdings der vorherige Abschluss einer ausreichenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Pflichtversicherung wird im Schadensfalls kaum ausreichend sein. Zur Beweissicherung können Fotos sehr hilfreich sein. Eine Wegwerfkamera, die für einen solchen Fall Handschuhfach mitgeführt wird, ist bereits völlig ausreichend. Bedenken Sie, das die Unfallfahrzeuge nur mit Zustimmung der Polizei geräumt werden dürfen.

Kfz-Versicherung [mehr]

Mit dem Motto „euch werde ich es zeigen“ wird man in Thailand gegenüber der Polizei mit Sicherheit immer das Nachsehen haben.

Unterschreiben Sie keinesfalls Papiere, die Sie nicht lesen können.

Drängen Sie darauf Durchschriften der Niederschriften zu erhalten. Bei Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes, sollte dies ohnehin dessen Aufgabe sein.

Ausweispapiere mitführen (Hinweis des Auswärtigen Amtes der BRD):
Es wird darauf hingewiesen, dass Reisende stets ihre Ausweise mit sich führen müssen... Personen, die sich bei einer solchen Kontrolle nicht ausweisen können, werden regelmäßig vorläufig festgenommen .... Eine Kopie des Passes ist auch ausreichend, dabei muss unbedingt auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt werden. Im Regelfall werden bei Razzien in Diskotheken, Bars oder Massagesalons auch Urinproben genommen, um die Einnahme unerlaubter Drogen zu testen. Dies ist nach thailändischem Recht zulässig.

Alle Angaben ohne Gewähr!


Copyright © Heinz Klaus Thiesen

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