Land und Haus in Thailand
Ausländer dürfen in Thailand zwar Häuser aber keine Grundstücke erwerben! Es gibt nur wenige Ausnahmen für Investoren oder mittels Sondergenehmigung. Condominium An einer Condominiumanlage hingegen dürfen Ausländer bis zu 40% der
Wohnfläche beteiligt sein. Das zugehörige Grundstück bleibt auf jeden Fall Gemeinschaftseigentum der Condominiumanlage. Dabei muss der Ausländer entweder Investoren Privilegien besitzen, oder nachweisen, dass das benötigte Geld aus dem Ausland stammt, oder er eine Daueraufenthaltserlaubnis (Resident Permit) haben. Der Kauf eines Condominiums birgt allerdings auch Risiken -
Der Unterhalt des Gebäudes wird später unter Umständen vernachlässigt, was dann auch den Wert der einzelnen Wohnung senkt.
- Wenn sich die restlichen Condominium-Einheiten im bezogenen Projekt schlecht verkaufen, kann eine gespenstische Wohnsituation entstehen. Als Einziger auf einer Etage zu wohnen ist sicherlich nicht sonderlich angenehm.
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Die Klima- wie auch Geräuschdämmung entspricht meistens nicht europäischen Standards. Die Fußböden der Wohnungen haben in der Regel keinen schallschluckenden Estrich und die Wände sind sehr dünn und damit auch nicht schallschluckend. Je nach Nachbarn ist daher mit störendem Lärm zu rechnen.
- Wenn der Betreiber der Anlage die Mehrheit an den Wohneinheiten hält, besteht die Gefahr das er sich durch ständige Erhöhung der Nebenkosten
unangemessen bereichert.
- Wenn der Bauträger vor Fertigstellung des Projektes in Konkurs geht, sind meist alle bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen verloren.
Deshalb ist es unter Umständen besser eine Condominiumwohnung nur zu mieten. Dann besteht bei Problemen immerhin die Möglichkeit einfach auszuziehen.
Da im Brandfall das eigene Leben in solch einem Gebäude eher gefährdet ist als in einem üblichen Einfamilienhaus, sollten Sie auf Brandschutzmaßnahmen wie funktionierende Rauchmelder und Sprinkleranlage, sowie sichere unverstellte Fluchtwege, besonderes Augenmerk legen. Landerwerb durch thailändischen Ehepartner Wenn der thailändische Ehepartner auf seinen Namen ein Grundstück mit Haus
kauft, muss er versichern, dass der Betrag aus seinen persönlichen Mitteln stammt, oder der Ausländer muss vorab auf alle späteren Ansprüche verzichten. Sollte die Ehe also später wider Erwarten einmal geschieden werden, so verliert der Ausländer seine vorher eingesetzten Mittel. Der Ausländer kann sich durch einen 30 jährigen Mietvertrag (mit Verlängerungsoption), der vom Landamt ins Grundbuch (Chanut) eingetragen wird,
absichern. Auf diese Weise lässt sich zumindestens das Wohnrecht aufrechterhalten. Nur mit Eintragung im Grundbuch ist solch ein Vertrag überhaupt erst gültig. Da der Beruf eines Notars in Thailand unbekannt ist, wird die Eintragung des Vertrages direkt beim Landamt vorgenommen. Ob diese seit Jahren, zur finanziellen Absicherung, vielfach gewählte Möglichkeit weiterhin so genutzt werden kann, ist allerdings sehr fraglich. Seit 2006 weigern sich viele Landämter,
Miet- und Darlehensverträge unter Eheleuten, ins Grundbuch einzutragen. Als Alternative zum Mietvertrag wurde im Pattaya-Focus Nr. 16/2002 auf den weit gehend unbekannten Mietabtretungrechtsvertrag “Usufruct Contract” hingewiesen. Er wird gehandhabt wie der oben genannte “30-jährige” Mietvertrag, besitzt im Gegensatz dazu aber lebenslange Gültigkeit. Die lebenslange Gültigkeit macht eine Vererbung natürlich unmöglich.
Einzelheiten sollten Sie mit einem Rechtsanwalt abklären. Vom thailändischen Ehepartner unterschriebene Darlehensverträge stellen sicherlich keine nennenswerte Absicherung dar. Wenn der Ehepartner sich verschuldet (z.B. Spielschulden) wird auch das Haus zur Deckung herangezogen. Dann mittellos dürfte der Darlehensvertrag nur noch für sanitäre Zwecke zu verwenden sein. Landerwerb durch thailändische Firma Da Ausländer in Thailand der Erwerb von Land untersagt ist, wurde in der Vergangenheit versucht, diesen Landkauf über eine Company Limited, indirekt zu realisieren. Seit dem 25. Mai 2006 ist dieser ohnehin juristisch fragwürdige Trick nicht mehr möglich. Das Landamt überprüft bei einer Eintragung von Land auf eine Company Limited, ob die thailändischen Gesellschafter die Mehrheit besitzen und ob
sie tatsächlich eigenes Kapital eingebracht haben, also wirklich keine Strohleute sind. Bestehende Company Limited sind von der der Verordnung noch nicht direkt betroffen. Überprüfung von Firmen mit ausländischen Anteilseignern Bereits im März 2001 ist in der deutschsprachigen Thaipresse wiederholt darauf hingewiesen worden, dass die thailändischen Behorden alle Thaifirmen mit
ausländischen Anteilseignern überprüfen wollen. Die Praxis, den für Ausländer verbotenen Erwerb von Grundstücken über die Gründung einer Firma zu umgehen, soll so unterbunden werden. Wie Ernst dies zu nehmen ist bleibt abzuwarten, da die Umsetzung einer Behördenmaßnahme dann doch oft im Sande verläuft. Landerwerb über eine Treuhandgesellschaft Die thailändische Immobilien Treuhand Gesellschaft “PROPERTY INCENTIVE”, die
damit geworben hat, für Ausländer den Grunderwerb zu übernehmen, hat alle Aktivitäten eingestellt. weiter Informationen: http://www.swisslawnet.com Immobilien: http://www.der-farang.com/immo-farang http://www.geocities.com/baansammi/realestate.html
http://www.immobilien-thailand.de http://www.satihoga.com http://www.samuiforsale.com http://www.siam-residence-phuket.ch http://www.thailand-immobilien.ch http://www.thailand-immobilien-partner.de
http://www.tropical-village.com Wohnen mit Betreuung: http://www.alzheimerthailand.com Alzheimer Thailand http://www.lotuswell.ch Seniorenresidenz Lotuswell http://www.seniorenparadies.ch Senioren Paradies Co.Ltd. http://www.seniorenthailand.com Senioren Thailand - Betreutes Wohnen im Paradies
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