Kfz-Versicherung in Thailand
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie über die Pflichtversicherung hinaus eine Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung abschließen. Die gesetzliche Versicherung zahlt im Schadensfall maximal 50 000 Baht und dies auch nur für Personenschaden. So könnte es
durchaus passieren, dass Sie nach einem Unfall, bis zur Klärung des Schadensaugleiches, mit einem Aufenthalt im Polizeigewahrsam vorlieb nehmen müssen. Wenn Sie in Ihrer Heimat einen Schadenfreiheitsrabatt bei Ihrer Kfz-Versicherung hatten, besteht die Möglichkeit bei der thailändischen Kfz-Versicherung einen Rabatt zu erhalten. Eine übersetzte Bestätigung der Versicherung ist hierzu ausreichend.
Wer sich dauerhaft in Thailand aufhält, benötigt zum Führen eines Kfz einen thailändischen Führerschein. [mehr] Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie beim Umgang mit der thailändischen Polizei einige Verhaltensregeln beachten. [mehr] Bisher konnte der Vollkasko-Versicherte, seinem Kfz-Unfallschaden, nur bei einer
Vertragswerkstatt seiner Versicherung instand setzen lassen. Nun soll er auch eine der 400 Werkstätten des Verbandes „Credit Garage“ damit beauftragen können. Bis Ende 1999 soll dieser Verband auf 1000 Mitglieder angewachsen sein. Sie sollten sich allerdings vorab bestätigen lassen, dass die ganze Schadensabwicklung tatsächlich nur zwischen Werkstatt und Versicherung geregelt ist.
Die thailändische Verbraucherorganisation „Consumer Protection Board“ CPB steht Ihnen bei überhöhten Rechnungen oder mangelhaften Arbeiten bei. Sie ist telefonisch in Bangkok unter 1166 erreichbar. Office of the Consumer Protection Board Government House Thanon Rachadamnoen Nok, Dusit, Bangkok 10302 THAILANDTel: (66 2) 629-8259-60, 629-8262-4 Fax: (66 2) 629-7040 URL: www.ocpb.go.th E-mail: consumer@ocpb.go.th Bei Streitigkeiten mit einer unwilligen Versicherung kann die Aufsichtsbehörde des Versicherungswesens „Department of Insurance“ für den Versicherungsnehmer von Nutzen sein. Telefon Bangkok 619-0382-94 und 619-0613-9 |