Führerschein in Thailand
Wenn Sie in Thailand ein Kraftfahrzeug führen möchten, benötigen Sie selbstverständlich auch hier einen Führerschein.
In Ihrer Heimat können Sie sich hierzu einen internationalen Führerschein ausstellen lassen. Leider ist dieser Führerschein in seiner Gültigkeit zeitlich befristet (z.B. für Deutschland auf 3 Jahre).
Wenn Sie sich länger in Thailand aufhalten wollen, dann sollten Sie einen thailändischen Führerschein beim “Department of Transportation” beantragen. Diese Behörde ist überall im Land vertreten
In Bangkok: 1032 Paholyothin Road Bangkok 10900 Tel. 272-3100 und 272-3601-9 , Fax: 272-5343
Sie benötigen folgende Unterlagen: - Internationaler Führerschein des Heimatlandes
- Reisepass mit Non-Immigration Visa
- Fotokopien des Passes
- 2 Passfotos (ca. 35x35 mm)
- Gesundheitszeugnis (praktischer Arzt)
- Meldebescheinigung (Botschaft oder Immigration) Formular download
Für die Meldebescheinigung benötigen Sie bei der Immigration 2 weitere Passfotos. Sie kostet 500 Baht.
Die Gebühren betragen 105 Baht für den Kfz-Führerschein und 55 Baht für den Motorradführerschein.
Evtl. ist ein internationaler Führerschein oder auch nur eine Übersetzung des heimatlichen Führerscheins notwendig.
Dieser Führerschein ist nur ein Jahr gültig!
Bevor dieser Führerschein abläuft, sollten Sie eine neue Fahrerlaubnis mit 5 Jahren Gültigkeit beantragen. Diese Verbesserung wurde im Sommer 2003 neu eigeführt.
Bitte vermeiden Sie unbedingt den Führerschein erst lange nach Ablauf der Gültigkeit zu erneuern. In diesem Fall müssten Sie erneut eine Führerscheinprüfung ablegen. Erscheinen Sie möglichst genau an dem Tag bei der Führerscheinstelle, an dem er abläuft.
Für den Führerschein mit 5 Jahren Gültigkeit benötigen Sie: - den alten abgelaufenen Führerschein
- Reisepass mit Non-Immigration Visa
- Fotokopien des Passes
- 2 neue Passfotos (ca. 35x35 mm)
- Gesundheitszeugnis (praktischer Arzt)
- Meldebescheinigung (Botschaft oder Immigration) Formular download
Ob die Fotos wirklich neu sind, wird tatsächlich durch Vergleich mit den archivierten alten Fotos kontrolliert.
Die Gebühren für den Führerschein mit 5 Jahren Gültigkeit betragen 505 Baht für den Kfz-Führerschein und 275 Baht für den Motorradführerschein.
Die Führerscheine für Motorrad und Kraftfahrzeug werden jeweils separat ausgestellt.
Das Praktische am thailändischen Führerschein ist, dass er in der Regel auch als allgemeines persönliches Ausweispapier, (wie ID-Karte) akzeptiert wird. So können Sie zum Beispiel glaubhaft machen, dauerhaft in Thailand zu leben, und dadurch die
oft überhöhten Eintrittspreise für Touristen vermeiden.
Beim Führen eines Kraftfahrzeuges sollten Sie auf keinen Fall die Einhaltung irgendwelcher Verkehrsregeln durch die anderen Verkehrsteilnehmer voraussetzen. Pochen Sie auch keinesfalls auf Ihr Vorfahrtsrecht. Eine ausreichende Fahrpraxis und gute Kenntnis der thailändischen Denkweise sollten unabdingbare Voraussetzung sein, in Thailand selber ein Fahrzeug zu steuern.
Ab Januar 2002 hat auch Thailand ein Punktesystem für Verkehrsvergehen eingeführt. Dies ist je nach Schwere des Vergehens mit einer Punktevergabe von 10 bis 40 Punkten gestaffelt. Beim Erreichen von 60 Punkten wird ein Fahrverbot von 90 Tagen ausgesprochen. Fahrer die zweimal oder mehr im gleichen Jahr, mit den gleichen Verstößen auffallen, müssen an einem Fahrtraining teilnehmen.
Die Verkehrspolizei will zukünftig stärker gegen Alkohol- und Temposünder zu
Felde rücken. Dazu wurden Alkoholtestgeräte sowie Radarpistolen angeschafft. Bei Tempoüberschreitungen drohen bis zu 10 000 Baht Geldbuße. Alkoholsünder können in Extremfällen neben hohen Geldstrafen sogar mit einem Gefängnisaufenthalt von bis zu 3 Monaten rechnen.
Auch in Thailand herrscht für Motorradfahrer Helmpflicht. Inzwischen wird auch vom Mitfahrer das Tragen eines Helmes verlangt. Zugelassene Motorradhelme
erkennen Sie an den Initialen TISI (Thai Industial Standards Institute) und einer Zulassungsnummer. Für Kfz-Insassen besteht Gurtpflicht. Im eigenen Interesse ist die Einhaltung dieser Vorschriften dringend anzuraten.
Dem Fahrzeugführer ist auch in Thailand das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt gesetzlich untersagt.
Siehe auch die Rubrik Polizei
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